SR-Frachtvermittlung (nachfolgend
SR genannt) betreibt eine Vermittlungszentrale für Transporte
jeglicher Art, hauptsächlich für Transporte auf dem
Straßenweg.
Die Beförderung erfolgt durch
selbstständige Fuhrunternehmer, Speditionen sowie Kuriere die
durch SR ausgewählt werden. Die Auswahl der Fuhrunternehmer und
Kuriere erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes.
Die Auftragsvergabe erfolgt
telefonisch,per E-Mail,Fax oder über das Internet. Der
Auftraggeber hat bei Auftragsvergabe alle wesentlichen Angaben über
Größe, Gewicht, Art und Zustand der Sendung zu machen.
Transportiert werden können alle Güter, die sich zur
Beförderung mit PKW, Kleintransporter und LKW eignen. Der
Abschluss eines Auftrages bedarf in jedem Fall der Schriftform vom
Auftraggeber per Fax oder E-Mail. Hier müssen Fix-Termine,
Preise und eventuelle Sondervereinbarungen schriftlich festgehalten
werden.
Sollen bei der Ausführung des
Transportauftrages Ladehilfsmittel zur Verfügung gestellt
werden oder insbesondere Paletten getauscht werden, so ist dies auf
dem Auftrag schriftlich zu fixieren. Der Transportführer ist
für die eindeutige Dokumentation der Lademittelbewegung
verantwortlich Der Vertrag über die Beförderung von
palettiertem Gut ist mit der Auslieferung beim Empfänger
erfüllt. Die Rücklieferung leerer Paletten erfolgt nur
wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
Der durch SR eingesetzte
Transportunternehmer verpflichtet sich nur Fahrpersonal mit gültiger
Arbeitserlaubnis einzusetzen und einen ausreichenden
Versicherungsschutz abgeschlossen zu haben. Ansprüche des
Auftraggebers bei einem Schadenseintritt verursacht durch den
Transportunternehmer werden durch SR an den Transportunternehmer
weitergeleitet.
Sollten bei der Durchführung
des Transportauftrages Schwierigkeiten oder Unregelmäßigkeiten
auftreten, so ist SR sofort zu informieren.
SR haftet für entstandene
Schäden auf Grund von Lade- oder Lieferfristüberschreitungen
nur, wenn bei Auftragsannahme schriftliche Fix-Termine vereinbart
wurden bzw. ein Verschulden der SR vorliegt. SR haftet nicht für
Schäden die auf Grund von höherer Gewalt entstanden sind.
Die Höhe des
Beförderungsentgeld wird durch SR mit dem Auftraggeber und
Auftragnehmer schriftlich getroffen.
Kundenschutz gilt als vereinbart.
Bei Zuwiderhandlung wird auf rechtlichem Wege eine Vertragsstrafe
fällig.
Für alle Streitigkeiten wird
als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Sämtliche Ansprüche
gegen SR, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach sechs
Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit
des Anspruches.