AGB

  1. SR-Frachtvermittlung (nachfolgend SR genannt) betreibt eine Vermittlungszentrale für Transporte jeglicher Art, hauptsächlich für Transporte auf dem Straßenweg.


  2. Die Beförderung erfolgt durch selbstständige Fuhrunternehmer, Speditionen sowie Kuriere die durch SR ausgewählt werden. Die Auswahl der Fuhrunternehmer und Kuriere erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes.


  3. Die Auftragsvergabe erfolgt telefonisch,per E-Mail,Fax oder über das Internet. Der Auftraggeber hat bei Auftragsvergabe alle wesentlichen Angaben über Größe, Gewicht, Art und Zustand der Sendung zu machen. Transportiert werden können alle Güter, die sich zur Beförderung mit PKW, Kleintransporter und LKW eignen. Der Abschluss eines Auftrages bedarf in jedem Fall der Schriftform vom Auftraggeber per Fax oder E-Mail. Hier müssen Fix-Termine, Preise und eventuelle Sondervereinbarungen schriftlich festgehalten werden.


  4. Sollen bei der Ausführung des Transportauftrages Ladehilfsmittel zur Verfügung gestellt werden oder insbesondere Paletten getauscht werden, so ist dies auf dem Auftrag schriftlich zu fixieren. Der Transportführer ist für die eindeutige Dokumentation der Lademittelbewegung verantwortlich Der Vertrag über die Beförderung von palettiertem Gut ist mit der Auslieferung beim Empfänger erfüllt. Die Rücklieferung leerer Paletten erfolgt nur wenn dies schriftlich vereinbart wurde.


  5. Der durch SR eingesetzte Transportunternehmer verpflichtet sich nur Fahrpersonal mit gültiger Arbeitserlaubnis einzusetzen und einen ausreichenden Versicherungsschutz abgeschlossen zu haben. Ansprüche des Auftraggebers bei einem Schadenseintritt verursacht durch den Transportunternehmer werden durch SR an den Transportunternehmer weitergeleitet.


  6. Sollten bei der Durchführung des Transportauftrages Schwierigkeiten oder Unregelmäßigkeiten auftreten, so ist SR sofort zu informieren.


  7. SR haftet für entstandene Schäden auf Grund von Lade- oder Lieferfristüberschreitungen nur, wenn bei Auftragsannahme schriftliche Fix-Termine vereinbart wurden bzw. ein Verschulden der SR vorliegt. SR haftet nicht für Schäden die auf Grund von höherer Gewalt entstanden sind.


  8. Die Höhe des Beförderungsentgeld wird durch SR mit dem Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich getroffen.


  9. Kundenschutz gilt als vereinbart. Bei Zuwiderhandlung wird auf rechtlichem Wege eine Vertragsstrafe fällig.


  10. Für alle Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Sämtliche Ansprüche gegen SR, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruches.